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Klimagerechtes Verhalten in der Landesverwaltung

Hintergrund und Ziele der Kampagne

drei Zielscheiben mit mehreren Pfeilen im mittleren Bereich

„Klimaneutralität bis 2030“ – Hintergrund und Ziele der Kampagne

Im Klimaschutz will die Landesregierung Vorbild und Impulsgeberin sein für Unternehmen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger. Deshalb hat sie sich bereits 2013 im Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt, „bis zum Jahr 2030 eine bilanziell klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen“.
 

Zitat:
Klimaneutralität bedeutet, ein Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen einerseits und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre in Kohlenstoffsenken andererseits herzustellen; als „Kohlenstoffsenke“ wird ein System bezeichnet, das mehr Kohlenstoff aufnimmt als es abgibt.

13.03.2023

Um das Ziel einer bilanziell klimaneutralen Landesverwaltung zu erreichen, müssen die CO2-Emissionen aller 542 Behörden und sonstigen Einrichtungen beständig reduziert werden. Hierbei gilt das Prinzip, die Emissionen vorrangig durch Maßnahmen der Energieeffizienz zu verringern, durch die Nutzung Erneuerbarer Energien zu vermeiden oder zu vermindern und Emissionen nur dort, wo dies nicht möglich ist, zu kompensieren.

Gebäude, Erneuerbare Energien und Mobilität

Logo der Klimaneutralen Landesverwaltung NRW

Um das Vorhaben einer klimaneutralen Landesverwaltung (KNLV) zu erreichen, hat die Landesregierung mehrere Bereiche identifiziert. Hierzu gehören zum Beispiel eine verbesserte Energieeffizienz der Gebäude, die verstärkte Nutzung der Erneuerbaren Energien, die Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe und klimagerechtere Dienstreisen. Erste wichtige Projekte in diesen Bereichen werden bereits umgesetzt und führen zu einer nennenswerten Reduzierung der CO2-Emissionen der Landesverwaltung:

  • das kontinuierliche Erschließen des Photovoltaik-Potenzials auf den Landesliegenschaften,
  • die Umsetzung ambitionierter energetischer Gebäudestandards,
  • der Bezug von Ökostrom und
  • die Durchführung eines Piloten für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
     
ein leerer Besprechungsraum mit Tischen, Stühlen und Fernseher

Das Vorhaben Klimaneutrale Landesverwaltung hat die Gebäude ebenso im Blick wie die Beschäftigten, die diese Infrastrukturen nutzen (Pixabay/Pexels).
 

Nutzersensibilisierung und Nutzermotivation

Ein weiterer Ansatzpunkt für das Erreichen einer klimaneutralen Landesverwaltung ist die Sensibilisierung und Motivation der Beschäftigten für ein klimagerechtes Verhalten: In den 542 Behörden und sonstigen Einrichtungen der Verwaltung des Landes sind rund 170.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, wodurch eine große Menge CO2 freigesetzt wird (die genaue Höhe der jährlich verursachten CO2-Emissionen wird derzeit im Zuge eines landesweiten Monitorings bestimmt).

Angesichts dieser Zahlen liegt es auf der Hand, auf dem Weg zur Klimaneutralität auch die Energiesparpotenziale des klimagerechten Nutzerverhaltens in den Blick zu nehmen. Deshalb unterstützt die Stabsstelle KNLV bei NRW.Energy4Climate, der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz, die Geschäftsstelle KNLV im MWIKE NRW im Bereich „Nutzerverhalten“: Durch die Nutzersensibilisierung und Nutzermotivation sollen der Verbrauch von Wärme, Kälte und Strom sowie die CO2-Emissionen der Landesverwaltung reduziert werden – mithilfe des klimagerechten Verhaltens der Beschäftigten.

Vor diesem Hintergrund und mit diesem Ziel ist die „mission E“ des Landes gestartet – eine Motivationskampagne für klimagerechtes Verhalten in der Landesverwaltung NRW.

Autor: Tom Küster (NRW.Energy4Climate)