„Balkonkraftwerke“ dürfen mit Schuko-Stecker betrieben werden

Die beliebten Steckersolaranlagen dürfen jetzt mit einem einfachen Schuko-Stecker angeschlossen werden. Das besagt „die weltweit erste Produktnorm für Steckersolargeräte“, die am kommenden Montag (1. Dezember) in Kraft tritt und vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (VDE) vorab veröffentlicht wurde (als DIN VDE V 0126-95 VDE V 0126-95:2025-12 „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Teil 95: Sicherheitsanforderungen und Prüfungen“).

Foto: ein weißes moderndes Mehrfamilienhaus mit zwei Balkonkraftwerken vor blauem Himmel.

Die Gesamtmodulleistung darf allerdings nach Informationen des VDE maximal 960 Watt betragen, wenn das Balkonkraftwerk mit einem Schuko-Stecker angeschlossen wird. Eine Leistung von maximal 2.000 Watt ist bei einem Wieland-Stecker (dem „Energiesteckvorrichtungsstecker“) zulässig. Interessant ist die neue Norm laut Angaben des VDE unter anderem für „Endverbraucher, Verkäufer, Anbieter, Vermieter, Hausbesitzer“ – denn sie schafft Rechtssicherheit und erhöht die Betriebssicherheit. 

Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel können sich „ein klares Bild machen, was sie zu beachten haben und welche Voraussetzungen das Steckersolarsystem für einen sicheren Betrieb erfüllen sollte“, wie Ansgar Hinz erklärt, der Vorstandsvorsitzende des VDE. „Durch normkonforme und damit im Sinne der Produkthaftung für den Anwender sichere Geräte wird das Vertrauen in die Technik der Steckersolarsysteme am Markt deutlich gesteigert.“


Quelle (siehe Link-Liste): Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (VDE)

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