„Komm, wir machen halbe halbe!“ – Carpooling

Es ist eine einfache Rechnung: Fahrgemeinschaften für das Arbeitspendeln reduzieren die Spritkosten und Pro-Kopf-Emissionen um mindestens 50 % – je nachdem, wie viele Personen sich zusammentun.

Foto: Zwei Kolleginnen teilen sich eine Autofahrt zur Arbeit.

Immer häufiger hört man vom „Carpooling“. Tatsächlich meint dieser Begriff nichts anderes als das Teilen des eigenen Fahrzeugs mit anderen, die die gleiche Strecke zurücklegen. Ein Auto wird von mehr als einer Person genutzt – die gute alte Fahrgemeinschaft also.

Und die ergibt durchaus Sinn: Deutschlandweit liegt der durchschnittliche „Besetzungsgrad“ laut Umweltbundesamt (UBA) bei 1,5 Personen pro Pkw, im Berufsverkehr liegt der Wert sogar bei nur 1,1 Personen pro Auto. Im Umkehrschluss heißt das: Beim Berufspendeln fährt in neun von zehn Pkw eine Person, in nur jedem zehnten Wagen sitzen zwei Beschäftigte.

Carpooling – eine klimaschonende Mobilitätsform

Die Beweggründe für das Bilden von Fahrgemeinschaften („Carpooling“) sind vielfältig: Die Kostenersparnis und die effiziente Nutzung von Ressourcen machen gemeinsame Autofahrten ebenso attraktiv wie die Gesellschaft, die man während der Fahrt hat, etwa beim Berufspendeln.

Tatsächlich haben Fahrgemeinschaften zur Arbeit besonders viele Vorteile. Das Carpooling trägt dazu bei, den Pendlerverkehr zu reduzieren, die kraftstoffbedingten Treibhausgas-Emissionen zu senken und die Parkplatzsituation zu verbessern. Außerdem reduzieren Fahrgemeinschaften den Stress, wenn man sich beim Fahren – womöglich in der Rush hour – abwechseln kann, und sie entlasten das Portemonnaie der Beteiligten.

Grundsätzlich gilt: Je länger der Arbeitsweg, desto lohnender das Carpooling.

Gesetzliche Unfallversicherung – auch fürs Carpooling

Hinzu kommt: „Auch Fahrgemeinschaften stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“ – darauf weist unter anderem die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in einer Pressemitteilung hin. Mitglieder von Fahrgemeinschaften sind also auf dem Arbeitsweg über den Arbeitgeber unfallversichert. Das gilt laut BG ETEM auch dann, wenn die Beschäftigten nicht zusammen von einem gemeinsamen Treffpunkt losfahren und wenn die Fahrgemeinschaft nicht regelmäßig unterwegs ist!

Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt dies auf ihrem „Informationsportal Arbeitgeber“.

Die passende Mitfahrgelegenheit finden

Weil es immer mehr Carpooling-Angebote gibt, ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten und eine passende Mitfahrgelegenheit zu finden. Hier hilft ein Service von Utopia, nach eigener Auskunft der „Ort für Nachhaltigkeit“: Neben weiterführenden Infos zum Thema bietet die Website auch eine Übersicht der „wichtigsten Mitfahrgelegenheiten im Web, sortiert nach Anzahl und Höhe der Nutzerbewertungen“.

Ein besonders großer Anbieter von Fahrgemeinschaften ist das Portal fahrgemeinschaft.de, das nach eigener Auskunft auf jährlich etwa 3 Mio. Inserate und 1,5 Mio. Nutzerinnen und Nutzer kommt. Zwei weitere Vorteile: Das Metaportal fahrgemeinschaft.de integriert die Inserate anderer Mitfahrbörsen und bietet zudem eine Verknüpfung mit den Angeboten des ÖPNV.

Probieren Sie’s einfach mal aus!

Sie möchten Ihre Fahrtkosten senken und etwas klimabewusster unterwegs sein? Dann besuchen Sie doch mal fahrgemeinschaft.de, und stöbern Sie in den Gesuchen. Oder veröffentlichen Sie im Intranet Ihrer Behörde die Info, dass Sie mit einer Kollegin oder einem Kollegen gerne eine Fahrgemeinschaft bilden würden.