
Fernbusse sind ein relativ klimafreundliches Verkehrsmittel: Die durchschnittlichen Treibhausgas-Emissionen von Linienbussen im Fernverkehr belaufen sich auf 30 Gramm CO2eq pro Personenkilometer (Pkm). Pkw dagegen kommen auf durchschnittlich 164 g CO2eq/Pkm, Inlandsflüge sogar auf 297 g CO2eq/Pkm. Beim irreführenden „Greenwashing“ allerdings – der Unternehmensstrategie, sich ökologischer darzustellen, als man tatsächlich ist – hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Umweltbundesamt (UBA) jüngst Recht gegeben: In seinem Beschluss bestätigte der BGH die Entscheidung der Vorinstanz, des Landgerichts Dessau-Roßlau, das allgemeine und vergleichende Anpreisungen einer strengen Kontrolle unterworfen hatte. Zudem müssen Informationen über Angebote zur CO2-Kompensation aussagekräftig und transparent sein.
Der BGH-Beschluss (Aktenzeichen I ZB 26/24) ist rechtskräftig und der Schlusspunkt eines Verfahrens des Umweltbundesamtes gegen ein deutsches Fernbusunternehmen. Das UBA hatte dem Unternehmen bereits im Januar 2023 untersagt, mit der Aussage zu werben, Fernbusse seien die umweltfreundlichsten Verkehrsmittel. UBA-Präsident Dirk Messner erklärte, für das Gelingen der Verkehrswende sei es wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Mobilitätsentscheidungen auf der Grundlage seriöser Informationen treffen. Wenn ein Unternehmen mit Nachhaltigkeitsversprechen werbe, müsse man sich darauf verlassen können, dass diese Versprechen auch tatsächlich stimmen.
Außerdem beanstandete das UBA die CO2-Kompensation, die das Unternehmen den Reisenden als Zusatzleistung anbot: Der Fernbusanbieter gab hierfür zwar den Preis an, verschleierte jedoch die Menge des zu kompensierenden CO2-Ausstoßes. Nachdem der BGH bereits 2024 strenge Anforderungen an das Werben mit Labels wie „klimaneutral“ gestellt hatte, hat das Gericht mit seiner jüngsten Entscheidung erneut eine klare, an der Perspektive der Verbraucherinnen und Verbraucher orientierte Linie gestärkt.
Quelle (siehe Link-Liste): Umweltbundesamt